Allgemeine Bedingungen


Leistungen (gemäss Richtlinien ASP - Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten)

 

 

Psychotherapien

 

Psychische und psychosomatische Krankheiten sowie zwischenmenschliche Konflikte lassen sich in einem psychotherapeutischen Prozess erfolgreich behandeln oder zumindest positiv beeinflussen. Die Wahl eines Therapeuten / einer Therapeutin bzw. einer bestimmten Therapierichtung sind zum einen eine Frage der persönlichen Wahl und "Passung", anderseits können Art und Schweregrad einer Störung die Wahl der Psychotherapiemethode mitbestimmen. Die Häufigkeit der Sitzungen sowie die voraussichtliche Gesamtdauer der Therapie hängen von der Störung sowie den Zielen des/der PatientIn ab.
Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, Gruppensitzungen 90 - 120 Minuten. PatientIn und TherapeutIn treffen möglichst im Erstgespräch formelle Vereinbarungen (wie etwa der Tarif und die Verrechnung ausfallender Stunden) sowie inhaltliche (wie etwa weitere Gestaltung der Therapie, Häufigkeit und voraussichtlicher Dauer der Therapie).

 

 

Tarife

 

Das Honorar wird pro Sitzung festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Die meisten Krankenkassen bezahlen aus Zusatzversicherungen Leistungen an die Kosten der Psychotherapie.

 

 

Sonderregelungen

 

Termine, die nicht 24 Stunden zum Voraus abgemeldet wurden, werden berechnet. Diese können nicht einer Krankenkasse belastet werden, sondern müssen vom Patienten / von der Patientin privat bezahlt werden.