Allgemeine Bedingungen


Leistungen (gemäss Richtlinien ASP - Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten)

 

 

Psychotherapien

 

Psychische und psychosomatische Krankheiten sowie zwischenmenschliche Konflikte lassen sich in einem psychotherapeutischen Prozess erfolgreich behandeln oder zumindest positiv beeinflussen. Die Wahl eines Therapeuten / einer Therapeutin bzw. einer bestimmten Therapierichtung sind zum einen eine Frage der persönlichen Wahl und "Passung", anderseits können Art und Schweregrad einer Störung die Wahl der Psychotherapiemethode mitbestimmen. Die Häufigkeit der Sitzungen sowie die voraussichtliche Gesamtdauer der Therapie hängen von der Störung sowie den Zielen des/der PatientIn ab.
Einzelsitzungen dauern zwischen 50-80 Minuten. PatientIn und TherapeutIn treffen möglichst im Erstgespräch formelle Vereinbarungen (wie etwa Abrechnung OKP, Anordnungsmodell und die Verrechnung ausfallender Stunden) sowie inhaltliche (wie etwa weitere Gestaltung der Therapie, Häufigkeit und voraussichtlicher Dauer der Therapie).

 

 

Psychotherapie-Abrechnung

 

 

Abrechnung erfolgt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). 

Anordnungsmodell: Für die Abrechnung über die Grundversicherung brauchen Sie eine Anordnung Ihres Arztes.

Der Tarif ist kantonal geregelt. 

 

Sonderregelungen

 

Termine, die nicht 24 Stunden zum Voraus abgemeldet wurden, werden berechnet. Diese können nicht einer Krankenkasse belastet werden, sondern müssen vom Patienten / von der Patientin privat bezahlt werden.